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Ab sofort müssen Online-Händler von ihrem Shop aus auf eine Online-Plattform zur Streitschlichtung verlinken: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Der Link ist leicht zugänglich im Onlineshop einzubinden - zum Beispiel im Impressum.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 sollen verbraucherrechtliche Streitigkeiten über die Online-Plattform beigelegt werden. Von dieser Regelung sind alle Online-Händler betroffen, die an Verbraucher verkaufen. Lediglich reine Großhändler sind ausgenommen.
Es ist noch nicht geklärt, ob diese Pflicht auch für Marktplätze gilt, da die EU Verordnung in dieser Hinsicht nicht eindeutig ist. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte deswegen den Link in sein Angebot auf den Marktplätzen aufnehmen. Sollte dies (wie bei amazon) technisch nicht möglich sein, kann es Sinn machen, einen entsprechenden Hinweis als reinen Text einzufügen.
Die Verbraucherplattorm zur Streitschlichtung soll eine einfache Lösung darstellen, um schnell, kostengünstig und effizient eine Online-Streitbeilegung zu ermöglichen sowie Vertrauen in einen grenzüberschreitenden Online-Einkauf vermitteln.
Weitere Informationen bei shopbetreiber-blog.de
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