Vepos Infothek

Staatliche Förderung für dein ERP Projekt

 

Wie kannst du eine Förderung für v.Soft® erhalten?

 Für beispielsweise folgende Vorhaben kannst du staatliche Unterstützung erhalten:

  • Die Einführung oder Optimierung von v.Soft®
  • Die Digitalisierung deiner Service-Prozesse
  • Die Einrichtung eines Onlineshops
  • Die Automatisierung deiner Lagerprozesse
  • Die Einführung eines Dokumentenmanagements
  • Die Modernisierung deiner Server für eine verbesserte IT-Sicherheit

 


Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die Förderung gilt für KMU mit 3 bis 499 Mitarbeitern aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
  • Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 50.000, bei „Wertschöpfungsnetzwerken“ bis zu 100.000 €
  • Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme im Modul 1 beträgt 17.000 €, für das Modul 23.000 €
  • Die Antragstellung ist bis Ende 2023 möglich
  • Das Vorhaben darf bei Bewilligung noch nicht begonnen worden sein
  • Voraussetzung, um einen Antrag stellen zu können, ist die erfolgreiche Teilnahme in einem Losverfahren

Was wird durch Digital Jetzt gefördert?

Das Programm fördert sowohl Investitionen in digitale Technologien als auch die Qualifizierung von Mitarbeitern. Eine Beantragung von Fördermitteln kann entweder nur für eines oder auch für beide Modulen erfolgen.

Modul 1: Investitionen in digitale Technologien

Zu den geförderten Technologien gehören unter anderem Hard- und Software, die die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern. Ein Anwendungsbeispiel ist die Einführung einer ERP-Software, mit der sich Prozesse digitalisieren lassen – sowohl intern in deinem Unternehmen als auch extern über Schnittstellen.

Nicht förderfähig sind beispielsweise Standard-Software (z.B. Betriebssysteme), Standard-Hardware (inkl. Ersatz- und Routine-Investitionen), Personal-, Verwaltungs- und Reisekosten, unternehmenseigenen Entwicklungskapazitäten und Beratungsleistungen (insbesondere zur Erstellung des Digitalisierungsplans).

Modul 2: Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeitenden

Das zweite Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden. Förderungsfähig sind insbesondere Qualifizierungen, um die Digitalisierung im Unternehmen voranzutreiben sowie IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch generell zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen. Wichtig ist hierbei, dass der Weiterbildungsanbieter über eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV verfügen muss.


Wie wird gefördert?

Die maximale Fördersumme von Digital Jetzt beträgt 50.000 Euro. Bei Investitionen von Wertschöpfungsketten oder -netzwerken sind sogar bis zu 100.000 Euro möglich. Voraussetzung ist eine Mindestinvestition von 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2.

Der Förderzuschuss wird anteilig zu den Investitionskosten deines Unternehmens berechnet. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Aufgrund der Corona-Pandemie gelten für alle bis zum 30.06.2021 eingehenden Anträge höhere Förderquoten. Ab dem 01.07.2021 (stand: 15.01.2021) gelten die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten (siehe Werte in Klammern):

  • 50 Beschäftigte: bis zu 50% (40)
  • 250 Beschäftigte: bis zu 45% (35)
  • 499 Beschäftigte: bis zu 40% (30)

Zudem ist eine Erhöhung der Fördersumme möglich, wenn es sich bei der Investition um eine Datenschutzförderung (+5%) handelt oder wenn sich dein Unternehmen in einer strukturschwachen Region (+10%) befindet.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Nach Bewilligung der Förderung hast du 12 Monate Zeit, um dein Vorhaben umzusetzen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt anschließend nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung.


Wer erhält eine Förderung von Digital jetzt?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen mit 3 bis 499 Beschäftigten aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetrieb und freie Berufe).

Dein Unternehmen muss zudem eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt. Zum Zeitpunkt der Förderbewilligung darf das Vorhaben noch nicht begonnen haben und nach der Bewilligung muss es zudem in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden. Weiterhin musst du die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Wer wird nicht gefördert?

Achtung: Unternehmen in Gründung und insolvente Unternehmen oder Firmen in Schwierigkeiten (VO (EU) Nr. 651/2014) werden nicht gefördert. Auch Vereine, Stiftungen, Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, Gemeinnützige Unternehmen, Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie deren Beteiligungen werden nicht gefördert.


Wie erfolgt die Antragsstellung für Digital jetzt?

Die Zuschüsse können bis Dezember 2023 beantragt werden. Insgesamt stehen im Förderpool des „Digital Jetzt“ Programms 203 Millionen € zur Verfügung. Diese Mittel werden monatlich begrenzt, sodass jeweils zum 15. eines Monats Anträge gestellt werden können.

Die verfügbaren Fördermittel bzw. die monatlich verfügbaren Kontingente werden per Losentscheid durch ein Zufallsverfahren ermittelt. Die ausgelosten Registrierungen können sodann einen Antrag einreichen. Die Auslosung findet immer am 15. Eines jeden Monats statt.

Den Antrag auf Förderung reichst du direkt online auf dem Digital Jetzt Portal ein.

Alle weiteren wichtigen Informationen zu dem Förderprogramm findest du hier:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Digital Jetzt


Wie funktioniert die Bewerbung?

Ein Antrag auf Förderung kann ausschließlich über das elektronische Antragsformular gestellt werden. Alle für den Antrag notwendigen Unterlagen bzw. Anlagen können als Anhang übergeben werden. Folgende Angaben sind nötig:

  • Registrierung
  • Unternehmensdaten
  • Kontaktdaten des Antragstellenden (Projektleitung/ bevollmächtigte Person; Geschäftsführung)
  • Digitalisierungsplan
  • Finanzierungsplan

Welche Informationen muss der Digitalisierungsplan enthalten?

Im Digitalisierungsplan wird eine schlüssige Gesamtdarstellung des geplanten Investitionsvorhabens dargelegt. Diese besteht aus drei Teilen.

  1. Die Ausgangssituation
    Hier gibst du an, wie du die Ist-Situation der Digitalisierung in deinem Unternehmen und in den Bereichen einschätzt, die gefördert werden sollen.
  2. Dein Investitionsvorhaben
    Beschreibe möglichst umfassend dein geplantes Investitionsvorhaben. Nenne die Ziele, die du mit der Förderung erreichen willst. Stelle dazu konkrete Verbesserungen für dein Unternehmen dar, zum Beispiel in Bezug auf deine Unternehmensprozesse oder auch den Bereich IT-Sicherheit.
  3. Die nachhaltige Wirkung der Investition
    Hier beschreibst du, welche Effekte du hinsichtlich der weiteren Entwicklung deines Unternehmens erwartest.
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