Rechtliches

Neuerungen bei der Umsatzsteuervoranmeldung 2019 via ELSTER

veröffentlicht am
07.12.2018

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Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung aus der ERP-Lösung v.Soft über das ELSTER-Verfahren haben sich für das Jahr 2019 einige Änderungen ergeben. Mehrere Kennzahlen sind weggefallen; dazu ist die Steuernummer nicht mehr im Standardschema der Länder, sondern im Vereinheitlichten Bundesschema anzugeben. Um die Umsatzsteuervoranmeldung weiterhin aus v.Soft heraus durchführen zu können, ist ein Update der ELSTER-Funktionen in v.Soft notwendig.

Update der ELSTER-Funktionen im ERP-System v.Soft nötig


Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung aus der ERP-Lösung v.Soft über das ELSTER-Verfahren haben sich für das Jahr 2019 einige Änderungen ergeben. Mehrere Kennzahlen sind weggefallen; dazu ist die Steuernummer nicht mehr im Standardschema der Länder, sondern im Vereinheitlichten Bundesschema anzugeben. Um die Umsatzsteuervoranmeldung weiterhin aus v.Soft heraus durchführen zu können, ist ein Update der ELSTER-Funktionen in v.Soft notwendig.

Wegfall mehrerer Kennzahlen


Ab 2019 entfallen die Felder 68, 52/53 und 78/79.

Geändertes Steuernummernformat


Ab 2019 ist zudem die Steuernummer nicht mehr im Standardschema der Länder, sondern im Vereinheitlichten Bundesschema anzugeben. Das Format unterscheidet sich nach wie vor je Bundesland (vgl. https://vsoft.vepos.net/online-hilfe/elster-update-2019/)

Die Steuernummer wird in v.Soft in den Unternehmensdaten eingetragen (Konfiguration -> Unternehmen -> Unternehmensdaten / Reiter: Recht)

Update im ERP-System v.Soft nötig


Um die Umsatzsteuervoranmeldung im Jahr 2019 vornehmen zu können, ist die Einspielung eines Updates der ELSTER-Funktionen in v.Soft notwendig. Kunden, die ELSTER bereits nutzen, werden wir dazu auch noch einmal gesondert informieren. Gerne können Sie sich bei Fragen dazu auch direkt mit uns in Verbindung setzen.

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