Rechtliches

Neuerungen bei der Umsatzsteuervoranmeldung 2019 via ELSTER

veröffentlicht am
07.12.2018

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Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung aus der ERP-Lösung v.Soft über das ELSTER-Verfahren haben sich für das Jahr 2019 einige Änderungen ergeben. Mehrere Kennzahlen sind weggefallen; dazu ist die Steuernummer nicht mehr im Standardschema der Länder, sondern im Vereinheitlichten Bundesschema anzugeben. Um die Umsatzsteuervoranmeldung weiterhin aus v.Soft heraus durchführen zu können, ist ein Update der ELSTER-Funktionen in v.Soft notwendig.

Update der ELSTER-Funktionen im ERP-System v.Soft nötig


Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung aus der ERP-Lösung v.Soft über das ELSTER-Verfahren haben sich für das Jahr 2019 einige Änderungen ergeben. Mehrere Kennzahlen sind weggefallen; dazu ist die Steuernummer nicht mehr im Standardschema der Länder, sondern im Vereinheitlichten Bundesschema anzugeben. Um die Umsatzsteuervoranmeldung weiterhin aus v.Soft heraus durchführen zu können, ist ein Update der ELSTER-Funktionen in v.Soft notwendig.

Wegfall mehrerer Kennzahlen


Ab 2019 entfallen die Felder 68, 52/53 und 78/79. Hier geht es zur Mitteilung des Bundesfinanzministeriums: Umsatzsteuervoranmeldung 2019 / Dokument des Bundesfinanzministeriums

Geändertes Steuernummernformat


Ab 2019 ist zudem die Steuernummer nicht mehr im Standardschema der Länder, sondern im Vereinheitlichten Bundesschema anzugeben. Das Format unterscheidet sich nach wie vor je Bundesland (vgl. https://vsoft.vepos.net/online-hilfe/elster-update-2019/)

Die Steuernummer wird in v.Soft in den Unternehmensdaten eingetragen (Konfiguration -> Unternehmen -> Unternehmensdaten / Reiter: Recht)

Update im ERP-System v.Soft nötig


Um die Umsatzsteuervoranmeldung im Jahr 2019 vornehmen zu können, ist die Einspielung eines Updates der ELSTER-Funktionen in v.Soft notwendig. Kunden, die ELSTER bereits nutzen, werden wir dazu auch noch einmal gesondert informieren. Gerne können Sie sich bei Fragen dazu auch direkt mit uns in Verbindung setzen.

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Stand: 16.06. 2020 Im Rahmen des Konjunkturpakets als Ausgleich für die Corona-Krise wird laut Beschluss des Koalitionsausschuss der Bundesregierung vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 die Mehrwertsteuer gesenkt. In diesem Zeitraum wird der allgemeine Satz von 19 auf 16 Prozent reduziert. Der ermäßigte Satz wird von 7 Prozent auf 5 Prozent reduziert. Um die Mehrwertsteuersenkung in v.Soft einzupflegen, stellen wir eine detaillierte Anleitung auf unserem Online-Hilfe-Portal zur Verfügung.

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