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ERP-Förderung: staatliche Zuschüsse, Kredite und Förderprogramme im Überblick

Letztes Update am 25.11.2024

Durch die Einführung einer ERP-Software erzielen Unternehmen erhebliche Verbesserungen. Sie schaffen eine zentrale Datenbasis, optimieren und automatisieren ihre Prozesse, senken die Kosten, erreichen eine hohe Informationstransparenz und ermöglichen weiteres Wachstum. Trotz dieser zahlreichen Vorzüge zögern insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), wenn es um die Implementierung einer modernen ERP-Lösung geht.

Das hängt nicht nur mit technischen und organisatorischen Herausforderungen, sondern auch mit finanziellen Hürden zusammen. An dieser Stelle kommt die staatliche ERP-Förderung ins Spiel. Doch welche Förderprogramme, Zuschüsse und Kredite stehen Unternehmen zur Verfügung, um die monetäre Belastung einer ERP-Einführung zu mildern? Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht aller wichtigen ERP-Fördermittel des Bundes und der Bundesländer.


Welche Arten der ERP-Förderung gibt es?

Grundsätzlich stehen Unternehmen zwei Arten der ERP-Förderung zur Verfügung:

  • Einmalzahlungen (Zuschuss zur ERP-Investitionssumme)
  • Vergünstigte ERP-Kredite für Modernisierungsprojekte

Die Einmalzahlung, auch Digitalisierungszuschuss genannt, müssen Unternehmen nicht zurückzahlen. Sie decken einen gewissen Teil der Investitionskosten ab und ermöglichen damit spürbare Einsparungen. Allerdings gibt es bei allen ERP-Förderprogrammen einen Maximalbetrag, sodass stets ein bestimmter Eigenanteil für Antragsteller übrig bleibt.

Die zweite Variante, ERP-Förderkredite, sind von Unternehmen komplett zurückzuzahlen. Jedoch profitieren Antragsteller von günstigen Zinsen.

Je nach Förderprogramm werden verschiedene Aspekte einer ERP-Einführung unterstützt. Neben den direkten Investitionskosten (zum Beispiel für Hardware und Lizenzen) können dies auch Beratungsleistungen sein.


Welche Unternehmen erhalten eine ERP-Förderung?

Die Politik verfolgt seit einigen Jahren das Ziel, die Digitalisierung deutscher Unternehmen voranzutreiben, damit der Wirtschaftsstandort wettbewerbsfähig bleiben kann. Hierzu sind im Laufe der Zeit verschiedene ERP- und Digitalisierungsförderprogramme entstanden. Verfügbar sind diese Fördermittel für Unternehmen fast jeder Größe – vor allem für KMU. Je nach Förderinstrument existieren jedoch unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen. Oft muss sich der Sitz des Unternehmens beispielsweise in Deutschland befinden. Auch das Alter das Unternehmens kann eine Rolle spielen: Start-ups erhalten möglicherweise andere Förderungen als Betriebe, die bereits mehrere Jahre existieren.

Tipp: Die Förderlandschaft ist komplex und ändert sich fortlaufend. Die folgenden Übersichten auf dieser Seite helfen Ihnen dabei, schnell herauszufinden, welche Fördermittel derzeit speziell für Ihr Unternehmen infrage kommen.


ERP-Förderung des Bundes

Seitens des Bundes gibt es mehrere Förderprogramme und Kredite für ERP-Systeme. Stand August 2024 stellen sich diese folgendermaßen dar:

 

Name des ERP-Förderprogramms Verfügbar bis
go-digital 31.12.2024 (späteste Bewilligung)
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU 31.12.2026
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit derzeit nicht begrenzt
ERP-Mezzanine für Innovation derzeit nicht begrenzt
KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung derzeit nicht begrenzt

Im Folgenden werden die einzelnen Förderinstrumente näher beschrieben.


go-digital

Das Förderprogramm „go-digital“ ist der Nachfolger des zum 31.12.2023 ausgelaufenen Programms „Digital jetzt“. Interessierte müssen jedoch schnell sein. Aufgrund der angespannten Haushaltslage plant die Bundesregierung, go-digital ebenfalls in Kürze auslaufen zu lassen. Bewilligungen sind nur noch bis 31.12.2024 möglich.

go-digital richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Unterstützung bei der digitalen Transformation benötigen. Antragsberechtigt sind Betriebe mit weniger als 100 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchsten 20 Millionen Euro im Vorjahr. Zudem muss sich die Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland befinden.

Gefördert werden Beratungsleistungen in diesen Modulen:

  • Digitalisierungsstrategie
  • IT-Sicherheit
  • Digitalisierte Geschäftsprozesse
  • Datenkompetenz – go-data
  • Digitale Markterschließung

Somit handelt es sich nicht um ein direktes ERP-Förderprogramm. Wohl aber können mit den geförderten Beratungsleistungen gute Rahmenbedingungen für eine ERP-Implementierung geschaffen werden. Allen voran gilt dies für das Modul „Digitalisierte Geschäftsprozesse“. Beratungsleistungen werden mit einem Fördersatz von 50 Prozent bezuschusst, wobei der Beratertagessatz auf 1.100 Euro begrenzt ist. Es werden maximal 30 Beratertage innerhalb eines halben Jahres gefördert.

Weitere Details finden Sie auf der go-digital-Website des BMWK.


Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt Unternehmen in bestimmten Fällen bis 31.12.2026 einen Zuschuss zu Beratungsleistungen. Ziel dieses Programmes ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit, die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit sowie die Erfolgsaussichten von KMU zu fördern. Hierzu können sich förderfähige Unternehmen von qualifizierten Beratern zu allen Aspekten der Unternehmensführung (Finanzielles, Organisatorisches, Personelles und Wirtschaftliches) beraten lassen. Verfügbar ist das BAFA-Programm sowohl für junge Unternehmen (weniger als 2 Jahre am Markt) als auch für etablierte Betriebe (mehr als 2 Jahre am Markt). Gefördert wird nur die Beratung hinsichtlich Digitalisierung und ERP-Einführung, einen Zuschuss zu den Implementierungskosten gibt es hingegen nicht.

Zugangsvoraussetzungen:

  • Gewerbebetrieb oder Angehöriger der Freien Berufe
  • Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
  • Weniger als 250 Mitarbeiter
  • Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme unter 43 Millionen Euro

Höhe der Förderung:

  • Maximal fünf Beratertage bzw. 40 Stunden
  • Maximal zwei Beratungen pro Jahr und fünf innerhalb der Richtliniendauer
  • Neue Bundesländer (ohne Land Berlin und Region Leipzig, mit den Regionen Lüneburg und Trier): 80 Prozent der Beratungskosten, maximal 2.800 Euro
  • Alte Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier): 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 1.750 Euro

Weitere Details finden Sie auf der BAFA-Website.


ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

Beim ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit handelt es sich um ein bundesweit verfügbares Förderinstrument der KfW-Bank. Er richtet sich an jungen Unternehmen in Gründung, mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die einen Finanzierungsbedarf für Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben aufweisen. Hierzu gehören auch Investitionen und Betriebsmittel, die mit ERP-Software zusammenhängen.

Um den ERP-Kredit zu erhalten, muss sich der Hauptsitz oder zumindest eine Niederlassung in Deutschland befinden. Zudem muss ein konkretes Digitalisierungsvorhaben bestehen. Dazu zählt auch die Einführung einer ERP-Software in den Bereichen Handel, Dienstleistung und Service wie v.Soft®.

Verfügbar sind Kredite von 25.000 bis zu 25 Millionen Euro pro Digitalisierungsvorhaben. Sie können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel umfassen. Die Konditionen beginnen (Stand August 2024) bei einem effektivem Jahreszins von 2,22 Prozent. Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre.

Weitere Informationen: ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW-Bank


ERP-Mezzanine für Innovation

Beim KfW-Kredit „ERP-Mezzanine für Innovation“ handelt es sich um ein Finanzierungsinstrument, das speziell für die Entwicklung neuer Prozesse und Produkte geschaffen wurde. Im Hinblick auf das Thema ERP ist insbesondere der erste Punkt, die Entwicklung neuer Prozesse, interessant. Unternehmen können dasInnovationsprojekt entweder in Eigenregie durchführen oder einen Dritten damit beauftragen.

Gefördert werden Kosten für Investitionen und Betriebsmittel. Hierzu zählen beispielsweise Personal-, Reise-, Material- und EDV-Kosten, Beratungskosten und die Kosten der Weiterentwicklung.

Förderfähig ist folgende Zielgruppe:

  • Freiberufler und Unternehmen, die bereits mehr als 2 Jahre geschäftstätig sind
  • Sitz oder Niederlassung in Deutschland
  • Gruppenumsatz von maximal 500 Millionen Euro

Die Besonderheit der ERP-Mezzanine besteht darin, das sie zwei Komponenten aufweist. Einerseits ist dies ein klassischer Kredit (Fremdkapital), andererseits ein Kredit mit Eigenkapitalcharakter (sogenanntes Nachrangkapital). Letzteres hat einige Vorteile. So ist die Bank eines Unternehmens in der Nachrangtranche vollständig von der Haftung befreit, was den Zugang zur Finanzierung erleichtert. Auch sind keineSicherheiten für die Nachrangtranche notwendig. Weiterhin verbessern sich durch diesen Ansatz meist die Bonität und Bilanzstruktur.

Die wichtigsten finanziellen Eckdaten:

  • Effektiver Jahreszins ab 1,88 Prozent (Stand August 2024)
  • Kredit von 25.000 Euro bis zu 5 Millionen Euro
  • Bis zu 60 Prozent Risikoübernahme der KfW durch Nachrangkapital
  • Regellaufzeit: 10 Jahre

Weitere Details: ERP-Mezzanine für Innovation der KfW-Bank


KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung

Für große ERP-Projekte kommt auch der sogenannte Konsortialkredit Innovation undDigitalisierung der KfW infrage. Er richtet sich an in- und ausländische Unternehmen, die ein Vorhaben in Deutschland umsetzen möchten. Auch Auslandsvorhaben von deutschen Unternehmen bei deren ausländischen Tochtergesellschaften werden unterstützt.

Beim Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung beteiligt sich die KfW an Fremdkapitalfinanzierungen, wobei ihr Risikoanteil meist im Bereich von 7,5 Millionen bis maximal 100 Millionen Euro liegt. Die Finanzierung kann bis zu 50 Prozent des Projektvolumens betragen. Da die KfW einen Teil des Ausfallrisikos trägt, ist der Kreditzugang für Unternehmen einfacher.


ERP-Förderprogramme der Bundesländer

Neben dem Bund bieten auch die Bundesländer ERP-Förderprogramme an. Diese verändern sich kontinuierlich und können sich inhaltlich zudem stark unterscheiden. Insofern empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrer Wirtschaftsförderung oder Ihrer lokalen Industrie- und Handelskammer nach derzeit verfügbaren ERP-Förderungen zu informieren.Nach unseren Recherchen sind derzeit (Stand August 2024) folgende ERP-Förderprogramme in den Ländern verfügbar:

 

Bundesland Name des Programms verfügbar bis
Baden-Württemberg Digitalisierungsprämie Plus kein Enddatum bekannt
Bayern Digitalbonus.Bayern 31.12.2027
Berlin InvestitionsBONUS kein Enddatum bekannt
Brandenburg Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digita 30.06.2027
Bremen Digitaler Mittelstand 31.12.2025
Hamburg Hamburg Digital 31.12.2024
Hessen DIGI-Zuschuss derzeit inaktiv
Mecklenburg- Vorpommern Digitalisierungsförderung MV 31.12.2024
Niedersachsen Digitalbonus.Niedersachsen-innovativMV kein Enddatum bekannt
Nordrhein-Westfalen Mittelstand Innovativ & Digital (MID) kein Enddatum bekannt
Rheinland-Pfalz Implementierung Betrieblicher Innovation (IBI- EFRE) kein Enddatum bekannt
Saarland DigitalStarter Saarland derzeit inaktiv
Sachsen Digitalisierung Zuschuss EFRE 31.12.2027
Sachsen-Anhalt DIGITAL INNOVATION derzeit inaktiv
Schleswig-Holstein Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen 30.06.2027
Thüringen Digitalbonus Thüringen 31.12.2026

 

Im Folgenden werden die genannten ERP-Förderprogramme der einzelnen Bundesländer mit ihren wichtigsten Eckdaten näher beschrieben.


Baden-Württemberg: Digitalisierungsprämie Plus

Mit der „Digitalisierungsprämie Plus“ stellt Baden-Württemberg insgesamt 122 Millionen Euro für die Förderung von Digitalisierungsprojekten in KMU bereit. Unternehmen können zwischen einem direkten Zuschuss und einem zinsverbilligten Darlehen wählen.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen bis zu 500 Mitarbeitern
  • Jahresumsatz bis maximal 500 Millionen Euro

Was wird gefördert?

  • Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
  • Notwendige Schulungen im Rahmen des Digitalisierungsprojekts
  • Projekte mit einem Kostenvolumen von 5.000 bis 100.000 Euro
  • Investition in Baden-Württemberg

Wie hoch ist die Förderung?

  • Zuschussvariante: 30 Prozent der Kosten, maximal 3.000 Euro
  • Darlehensvariante: Kredite von 15.000 bis 100.000 Euro, verschiedene Laufzeiten, variabler Zins, 4 Prozent Tilgungszuschuss

Weitere Details: Digitalisierungsprämie Plus


Bayern: Digitalbonus.Bayern

Im Juli 2024 startete der Digitalbonus.Bayern mit einer Neuauflage, die bis Ende 2027 läuft. Mit dem Programm möchte der Freistaat vor allen Dingen kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft dabei unterstützen, ihre Digitalisierung voranzutreiben. Auch die Digitalisierung von Prozessen mit ERP-Software wird hierbei gefördert.

Wer wird gefördert?

  • Kleine Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern
  • Maximal 50 Mitarbeiter
  • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme unter 10 Millionen Euro

Was wird gefördert?

  • Digitalisierung: unter anderem Entwicklung, Einführung und Optimierung von Prozessen sowie Migration von IT-Systemen
  • Aufwendungen für die Leistungen externer Anbieter
  • Kosten der für das Projekt notwendigen Software
  • Kosten der Software-Einführung
  • Beratungs- und Schulungskosten

Wie hoch ist die Förderung?

  • Digitalbonus Standard: 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bis zu 7.500 Euro
  • Digitalbonus Plus: 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bis zu 30.000 Euro (nur für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt)

Weitere Details: Digitalbonus.Bayern


Berlin: InvestitionsBONUS

In Berlin gibt es derzeit kein explizites Förderprogramm für die Digitalisierung. Im Hinblick auf ERP-Software kann in bestimmten Fällen jedoch der sogenannte „InvestitionsBONUS“ eine geeignete Lösung darstellen. Gefördert werden hierbei Investitionen, welche „die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sicherstellen“.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen verschiedener Größen (Soloselbstständige bis Großunternehmen)
  • Firmensitz oder Betriebsstätte in Berlin
  • alle Branchen

Was wird gefördert?

  • Aktivierungsfähige Ausgaben für Wirtschaftsgüter (dies könnte auch Server-Hardware für ERP-Software sein)
  • Aktivierungsfähige immaterielle Wirtschaftsgüter (zum Beispiel Software-Lizenzen
  • für ERP-Systeme)
  • Mietkosten für Software-as-a-Service (zum Beispiel Cloud-ERP)

Wie hoch ist die Förderung?

  • Grundförderung: maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
  • KMU: maximal 300.000 Euro
  • Großunternehmen: maximal 7,5 Millionen Euro

Weitere Details: InvestitionsBONUS


Brandenburg: Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital

Mit dem „Brandenburgischen Innovationsgutschein (BIG) – Digital“ unterstützt das Bundesland KMU bei der Durchführung von Digitalisierungsprojekten verschiedener Art. Auch für eine ERP-Einführung kommt die Förderung in Betracht.

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (gemäß aktuell gültiger AGVO-Definition)
  • Gewerbebetriebe inklusive Handwerk
  • Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg

Was wird gefördert?

  • Beratung zur Analyse von betrieblichen Prozessen
  • Digitalisierungsprojekte: Verbesserung von Arbeitsabläufen, Geschäftsbeziehungen oder Produktionsprozessen
  • Schulung und Qualifizierung des Personals im Zuge des Implementierungsprojekts

Wie hoch ist die Förderung?

  • Höchstfördersatz: 50 Prozent
  • Beratung: 6 Monate, maximal 50.000 Euro Zuschuss
  • Implementierung: 2 Jahre, maximal 250.000 Euro Zuschuss
  • Schulung: 6 Monate oder bei prozessbegleitenden Trainings 2 Jahre: maximal 50.000 Euro

Weitere Details: Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital


Bremen: Digitaler Mittelstand

Mit dem Förderprogramm „Digitaler Mittelstand“ stellt das Land Bremen seinen Unternehmen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu verschiedenen Digitalisierungsmaßnahmen in Form einer Anteilsfinanzierung zur Verfügung.

Wer wird gefördert?

  • Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler,Soloselbstständige
  • Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
  • Alter des Unternehmens: mindestens 1 Jahr

Was wird gefördert?

  • Projekte zur Verbesserung von Arbeits- und Produktionsprozessen (darunter auch die Einführung oder das Upgrade von ERP-Systemen)
  • Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter zu digitalen Technologien
  • Vorhaben ab 1.000 Euro Volumen

Wie hoch ist die Förderung?

  • Kleinst- und Kleinunternehmen: 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Mittlere Unternehmen: 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Maximale Fördersumme für alle Zielgruppen: 17.000 Euro

Weitere Details: Digitaler Mittelstand


Hamburg: Hamburg Digital

Das Förderprogramm „Hamburg Digital“ unterstützt Unternehmen dabei, die Umstellung auf neue digitale Systeme wie ERP-Software zu bewältigen und digitale Geschäftsmodelle zu entwickeln. Wie in den meisten Bundesländern liegt auch hier derFokus auf KMU.

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler
  • Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg
  • Maximal 250 Mitarbeiter

Was wird gefördert?

  • Modul I: Ausgaben für Beratungsdienstleister, die nach „go-digital“ zertifiziert sind
  • Modul II: Investitionen zur Umsetzung von Digitalisierungsstrategien (inklusive Kosten für Hard- und Software, Kosten für externe Dienstleister)
  • Projektvolumen: mindestens 3.000 Euro je Modul

Wie hoch ist die Förderung?

  • Modul I: 50 Prozent der Kosten, maximal 5.000 Euro
  • Modul II: 30 Prozent der Kosten, maximal 17.000 Euro

Weitere Details: Hamburg Digital


Hessen: DIGI-Zuschuss

Mit dem „DIGI-Zuschuss“ fördert das Land Hessen Projekte zur digitalen Transformation von Produktions- und Arbeitsprozessen in Unternehmen. Anders als in vielen Bundesländern müssen sich Betriebe zunächst für die Antragstellung bewerben.Unter den zugelassenen Bewerbern findet dann eine Zufallsauswahl statt.

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler
  • Betriebsstätte in Hessen

Was wird gefördert?

  • Anschaffung von Hard- und Software (unter anderem zur Digitalisierung von Betriebsprozessen = ERP)
  • Dienstleistungen, die mit der Anschaffung in Verbindung stehen (inklusive Datenmigration, Portierung von Software und Schulungen durch externe Dienstleister)
  • Projekte mit Sachausgaben ab 4.000 Euro

Wie hoch ist die Förderung?

  • 50 Prozent der zuwendungsfähigen Sachausgaben
  • Maximal 10.000 Eur

Weitere Details: DIGI-Zuschuss


Mecklenburg-Vorpommern: Digitalisierungsförderung M

Auch Mecklenburg-Vorpommern möchte seine Wirtschaft auf dem Weg in das digitale Zeitalter begleiten. Das Bundesland fördert daher die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse mit einem Gesamtbudget von 1,5 Millionen Euro.

Wer wird gefördert?

  • KMU der gewerblichen Wirtschaft
  • Weniger als 100 Mitarbeiter
  • Branchen: Produktion, Handwerk und Tourismus
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern

Was wird gefördert?

  • Umsetzung von Prozessinnovationen
  • Änderungen im Bezug auf Technik, Ausrüstung und Software (zum Beispiel Nutzunginnovativer ERP-Systeme)
  • Projektvolumen: mindestens 30.000 Euro

Wie hoch ist die Förderung?

  • 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Höchstens 50.000 Euro je Vorhaben

Weitere Details: Digitalisierungsförderung MV


Niedersachsen: Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ

Seit Juni 2024 unterstützt Niedersachsen kleine und mittlere Unternehmen unter anderem bei der Einführung neuer Hard- und Software, um die digitale Transformation zu beschleunigen. Im Fokus stehen dabei Projekte, die einen maßgeblichen Digitalisierungsfortschritt bringen.

Wer wird gefördert?

  • KMU der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks
  • Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Was wird gefördert?

  • Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software
  • Projekte mit Innovationsgehalt

Wie hoch ist die Förderung?

  • Kleine Unternehmen: Zuschuss bis 35 Prozent
  • Mittlere Unternehmen: Zuschuss bis 20 Prozent
  • Mindestens 3.000 Euro, maximal 50.000 Euro

Weitere Details: Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ


Nordrhein-Westfalen: Mittelstand Innovativ & Digital (MID)

Das Programm „Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ verfolgt unter anderem das Ziel,KMU in Nordrhein-Westfalen darin zu stärken, ihre betrieblichen Prozesse zu digitalisieren. Somit fällt die Einführung von ERP-Software klar in den förderfähigen Bereich.

Es existieren drei Sektoren:

  • MID-Digitalisierung: für die Digitalisierung internen Prozesse durch neue Hard- und Software
  • MID-Analyse: für Machbarkeitsstudien durch externe Spezialisten
  • MID-Innovation: für die Entwicklung innovativer Produkte, Services oder Produktionsverfahren

Wer wird gefördert?

  • Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen in NRW
  • Weniger als 250 Mitarbeiter
  • Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder Bilanzsumme von höchstens 43Millionen Euro

Was wird gefördert?

  • Digitalisierung von Prozessen
  • Intelligente (Weiter-)Entwicklung von Produkten, Services und Produktionsverfahren

Wie hoch ist die Förderung?

  • MID-Digitalisierung (besonders relevant für ERP): bis zu 15.000 Euro
  • MID-Analyse: bis zu 15.000 Euro
  • MID-Innovation: bis zu 40.000 Euro

Weitere Details: Mittelstand Innovativ & Digital (MID)


Rheinland-Pfalz: Implementierung Betrieblicher Innovation (IBI-EFRE)

Rheinland-Pfalz fördert seine KMU, wenn diese ihr Digitalisierungspotenzial evaluieren oder Produkt- und Prozessinnovationen in der Produktion realisieren möchten. Die Förderung wird jedoch nicht für alle Branchen gewährt. Auch wird anhand der offiziellen Informationen nicht vollständig klar, ob die Implementierung von ERP-Software förderfähig ist. Dies sollten Unternehmen im Einzelfall erfragen.

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere gewerbliche rheinland-pfälzische Unternehmen, inklusive Beherbergungsbetriebe
  • Nicht förderfähig: unter anderem Bauhauptgewerbe, Einzelhandel und Gesundheitssektor

Was wird gefördert?

  • Investitionen in die Digitalisierung von Produktionsverfahren und Geschäftsmodellen
  • Projekte, die innerhalb von 36 Monaten beendet werden
  • Projekte ab einen Volumen von 250.000 Euro (Kleinunternehmen) bzw. 500.000 Euro (mittlere Unternehmen)

Wie hoch ist die Förderung?

  • Kleine Unternehmen: Zuschuss von bis zu 20 Prozent
  • Mittlere Unternehmen: Zuschuss von bis zu 10 Prozent
  • Zuschuss mindestens 50.000 Euro, maximal 5 Millionen Euro

Weitere Details: Implementierung Betrieblicher Innovation (IBI-EFRE)


Saarland: DigitalStarter Saarland

Im Saarland erhalten KMU ebenfalls finanzielle Unterstützung für ihre digitale Transformation. Aktuell (August 2024) ist das Förderprogramm zwar inaktiv, das Bundesland arbeitet jedoch daran, in Kürze eine neue Förderrichtlinie bereitzustellen. Nachfolgende Eckdaten entsprechen dem Stand der letzten (ausgelaufenen) Richtlinie.

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Sitz oder Betriebsstätte im Saarland

Was wird gefördert?

  • Einführung neuer digitaler Systeme
  • Projekte ab einem Volumen von 3.000 Euro

Wie hoch ist die Förderung?

  • Kleine Unternehmen: Zuschuss von bis zu 50 Prozent
  • Mittlere Unternehmen: Zuschuss von bis zu 30 Prozent
  • Jeweils höchstens 12.500 Euro

Weitere Details: DigitalStarter Saarland


Sachsen: Digitalisierung Zuschuss EFRE

Das Land Sachsen gewährt seinen Unternehmen einen „Zuschuss zur Heranführung und Transformation der Digitalisierungsthemen“ – also auch zur Vorbereitung und Umsetzung von ERP-Projekten. Selbst komplexe Vorhaben werden dabei unterstützt.

Wer wird gefördert?

  • Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler
  • Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen

Was wird gefördert?

  • Planung, Konzeption, Vorbereitung und technische Umsetzung von Digitalisierungsprojekten
  • Anschaffung von relevanter Hard- und Software
  • Einführung der neuen Lösung inklusive Schulungen

Wie hoch ist die Förderung?

  • Heranführungsprojekte von Kleinstunternehmen: bis 60 Prozent der Ausgaben, maximal 10.000 Euro
  • Transformationsprojekte von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen: bis 50 Prozent der Ausgaben, maximal 60.000 Euro
  • Transformationsprojekte von mittleren Unternehmen: bis 35 Prozent der Ausgaben, maximal 100.000 Euro
  • Indirekte Kosten: 7 Prozent
  • 10 Prozent mehr Förderung für tarifgebundene Unternehmen

Weitere Details: Digitalisierung Zuschuss EFRE


Sachsen-Anhalt: DIGITAL INNOVATION

Das Programm „DIGITAL INNOVATION“ wird als eine Art Wettbewerb mit mehreren Runden durchgeführt. Für 2024 werden keine Anträge mehr angenommen. Die nächste Runde soll (Stand August 2024) im Januar 2025 starten. Gefördert wird unter anderem die „Umsetzung investiver Digitalisierungsprojekte“, also auch die Investitionin ERP-Software.

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

  • Digitalisierung unternehmensinterner Prozesse und Services
  • Digitalisierung von Marketing- und Vertriebsaktivitäten
  • Vorbereitung und Umsetzung dieser Maßnahmen
  • Vorhaben ab 3.000 Euro Förderbetrag
  • Projektlaufzeit von maximal 12 Monaten

Wie hoch ist die Förderung?

  • Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Aufwände
  • Maximal 70.000 Euro des Gesamtvolumens
  • Bei Beratungsleistungen: zuwendungsfähiger Anteil maximal 6.000 Euro

Weitere Details: DIGITAL INNOVATION


Schleswig-Holstein: Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen

Wie der Name des Programms bereits sagt, legt Schleswig-Holstein bei der Digitalisierungsförderung den Fokus auf kleine Unternehmen. Unterstützt wird sowohl die Beratung als auch die Umsetzung von Projekten. Förderfähig sind dabei auch Beratungsleistungen, die darauf abzielen, bestehende Geschäftsprozesse auf Digitalisierungspotenziale zu analysieren und passende Lösungen zu entwickeln. Im Modul Umsetzung wird die Implementierung dieser Lösungen gefördert.

Wer wird gefördert?

  • Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
  • Weniger als 50 Arbeitsplätze
  • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro

Was wird gefördert?

  • Beratung: Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Verfahren; Verbesserung von Geschäftsmodellen
  • Umsetzung: alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem Digitalisierungsprojekt (unter anderem Hardware, Software, Kosten für externe Implementierungspartner, Qualifizierungsmaßnahmen)

Wie hoch ist die Förderung?

  • Beratung: bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Umsetzung: bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Weitere Details: Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen


Thüringen: Digitalbonus Thüringen

Mit seinem Digitalbonus fördert das Land Thüringen unter anderem die Digitalisierung und Automatisierung von betrieblichen Prozessen. Gleiches gilt für die Einführung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung und -verwaltung. ERP-Systeme werden dabei explizit genannt.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler
  • Fokus: unter anderem Produktion, Baugewerbe, Handwerk und Handel

Was wird gefördert?

  • Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen (inklusive ERP)
  • Digitalisierung und Automatisierung von Produkten und Dienstleistungen
  • Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung und Datenverwaltung
  • Sowohl Investitionskosten als auch Leistungen externer Dienstleister
  • Förderfähige Ausgaben: mindestens 5.000 Euro, maximal 150.000 Euro

Wie hoch ist die Förderung?

  • Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Maximal 15.000 Euro
  • Zwei Anträge pro Jahr möglich

Weitere Details: Digitalbonus Thüringen

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